Gemeindeversammlung
Die Organe der Einwohnergemeinde sind:
a) | die Gemeindeversammlung | |
b) | die Behörden: | 1. der Gemeinderat |
2. die Kommissionen | ||
c) | die Beamten und Angestellten |
Ort
MehrzweckhalleStockackerweg 17
5013 Niedergösgen
Aufgaben
Die Stimmberechtigen üben ihre Rechte an der Gemeindeversammlung oder bei Abstimmungen und Wahlen an der Urne aus.
Die Gemeindeversammlung besteht jeweils aus den anwesenden Stimmberechtigten. Die allgemeinen Mitwirkungsrechte sind in der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Niedergösgen im Detail beschrieben.
Kompetenzen
Die Gemeindeversammlung ist einzuberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal im Jahr:
• um das Budget für das folgende Jahr zu beschliessen
• um die Rechnung des vergangenen Jahres zu beschliessen.
Des Weiteren kann ein Zehntel der Stimmberechtigten verlangen, dass innert nützlicher Frist eine Gemeindeversammlung einberufen wird.