Gesuch um Anlassbewilligung
Mit Inkrafttreten des geänderten Wirtschafts-und Arbeitsgesetzes (WAG) und der dazugehörenden Verordnung (VWAG) sind die Gemeinden ab 1.1.2016 für die Erteilung von Anlassbewilligungen zuständig.
Ihr Ansprechpartner ist die Gemeindeverwaltung:
Antonietta Liloia, Telefon 062 858 70 55, antonietta.liloia@niedergoesgen.ch
Es ist eine Anlassbewilligung zu beantragen, wenn mindestens einer der nachstehenden Punkte zutrifft.
•Wenn ein öffentlicher Anlass/eine öffentliche Veranstaltung nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet.
•Wenn alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.
•Wenn öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Die Gesuche müssen drei Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden. Die Bewilligungen werden gebührenpflichtig.
Ihr Ansprechpartner ist die Gemeindeverwaltung:
Antonietta Liloia, Telefon 062 858 70 55, antonietta.liloia@niedergoesgen.ch
Es ist eine Anlassbewilligung zu beantragen, wenn mindestens einer der nachstehenden Punkte zutrifft.
•Wenn ein öffentlicher Anlass/eine öffentliche Veranstaltung nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet.
•Wenn alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.
•Wenn öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Die Gesuche müssen drei Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden. Die Bewilligungen werden gebührenpflichtig.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2016