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Anlassbewilligung

Die Gemeinden sind seit 1.1.2016 für die Erteilung von Anlassbewilligungen zuständig. Das angefügte Merkblatt gibt Ihnen weitergehende Informationen. Das Gesuchsformular können Sie herunterladen und bei der Gemeindeverwaltung einreichen oder nutzen Sie unseren Online-Dienst. Die Bewilligungen sind teilweise gebührenpflichtig.

Zugehörige Objekte

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