Baugesuchsformulare
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Das Baugesuch ist im Doppel einzureichen.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Das Baugesuch ist im Doppel einzureichen.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 062 858 70 51 | bauverwaltung@niedergoesgen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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