Mieterwechsel
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter bzw. alle, die Räumlichkeiten vermieten oder meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, sind gegenüber der Gemeinde mitteilungspflichtig.
Die Meldung muss innert 14 Tagen seit dem Mietantritt beziehungsweise seit der Aufnahme an die Gemeindeverwaltung erfolgen.
Die Meldung muss innert 14 Tagen seit dem Mietantritt beziehungsweise seit der Aufnahme an die Gemeindeverwaltung erfolgen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 858 70 50 | info@niedergoesgen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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