Leuchstoffröhren, Energiesparlampen
Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen haben eine vorgezogene Entsorgungsgebühr und können kostenlos an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Wichtig
Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.