Tierkadaver
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag, 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag, 08:00 - 18:00 Uhr
aktuelle Hausordnung Konfiskatraum / Notschlachtlokal Stüsslingen:
- erlaubt sind nur Tiere bis 200 Kilo
- Kadaver (Rohfleischabfälle ohne Gebinde entsorgen)
- Verweste oder stark riechende Tiere werden dem Kantonstierarzt gemeldet
- Saucen, Rüstabfälle und dergleichen sind keine Kadaver und gehören nicht in die Container des Konfiskatraumes
- der sorgfältige Umgang mit der Anlage und das saubere Hinterlassen des Vorplatzes sind einzuhalten
- Missachtungen und Aufwände für Nachreinigungen werden künftig in Rechnung gestellt
- der Abwart ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen
- Bei Fragen zur Hausordnung darf mit dem Abwart Kontakt aufgenommen werden: Felix Wittmer, Hauptstrasse 60, 4655 Stüsslingen, 062 298 25 76, 079 698 53 62