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Tierkadaver

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag, 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag, 08:00 - 18:00 Uhr
 
aktuelle Hausordnung Konfiskatraum / Notschlachtlokal Stüsslingen:
  • erlaubt sind nur Tiere bis 200 Kilo
  • Kadaver (Rohfleischabfälle ohne Gebinde entsorgen)
  • Verweste oder stark riechende Tiere werden dem Kantonstierarzt gemeldet
  • Saucen, Rüstabfälle und dergleichen sind keine Kadaver und gehören nicht in die Container des Konfiskatraumes
  • der sorgfältige Umgang mit der Anlage und das saubere Hinterlassen des Vorplatzes sind einzuhalten
  • Missachtungen und Aufwände für Nachreinigungen werden künftig in Rechnung gestellt
  • der Abwart ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen
  • Bei Fragen zur Hausordnung darf mit dem Abwart Kontakt aufgenommen werden: Felix Wittmer, Hauptstrasse 60, 4655 Stüsslingen, 062 298 25 76, 079 698 53 62

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